Mehr netto für Arbeitnehmer: gesetzlich oder privat versichert

Baden-Baden, 23.2.2012. Momentan wird viel über die gesetzlichen Krankenkassen diskutiert. Wegen der Milliarden Überschüsse, die die gesetzlichen Kassen in den letzten Monaten eingenommen haben, dank einer guten Konjunktur-Lage und der niedrigen Arbeitslosenzahlen, wird darüber spekuliert, wie das Geld verteilt werden soll. Einige gesetzliche Kassen haben bereits den Beitragszahlern eine Rückerstattung zu Gute kommen lassen. Aber eine gute Konjunktur-Lage kann sich rasch ändern, die Euro-Krise steht immer noch vor der Türe. Die Arbeitslosenzahlen können schnell wieder ansteigen.

Privat Versicherte haben Vorteile

Was viele gesetzlich Versicherte nicht wissen ist, dass auch betrieblich privat Versicherte von ihrem Arbeitgeber einen Anteil zu ihrer Krankenkasse erhalten. Das ist lt. Sozialgesetzbuch (SGB V) so verankert. Das bedeutet, ganz gleich, ob ein Arbeitnehmer sich gesetzlich versichert hat oder mit dem Gedanken spielt, sich evtl. auch privat zu versichern, weil er darin für sich den ein oder anderen Vorteil sieht, bekommt er auf jeden Fall von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung. Er erleidet somit keinen Nachteil gegenüber dem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer.
Berechnet wird der Zuschuss des Arbeitgebers über die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze. Diese wird jedes Jahr neu festgelegt. Für das Jahr 2012 liegt sie bei 50.850,- Euro jährlich. Das bedeutet, der Arbeitnehmer, der unter diesem Satz liegt, hat keine Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen, sie sind automatisch gesetzlich versichert. Für sie lohnt es also nicht, den Private Krankenversicherung Rechner anzuwerfen um von Luxusbehandlung und günstigeren Beiträgen zu träumen.

Versicherungsvergleich PKV

Verdient ein Arbeitnehmer also gut und ist an einem Wechsel in die PKV interessiert, macht er sich am besten miteels eines Versicherungsvergleich PKV im Internet erst einmal schlau. Hier helfen die private KV Rechner und zahllose Tarifrechner. Bei der Fülle von Informationen ist es sicher ratsam, auch einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Auch hier sollte der Interessierte sich mehrere Angebote einholen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten den Vorteil, dass die Beiträge nicht nach dem Einkommen des Arbeitnehmers berechnet werden, wie es bei den Privaten Kassen der Fall ist. Außerdem können sich die Familienmitglieder kostenlos bei der gesetzlichen Versicherung mitversichern lassen. Bei der PKV ist das anders, da zahlt jedes Mitglied einen eigenen Betrag. Der kann allerdings sehr niedrig sein, wenn der Versicherte noch sehr jung und gesund ist, da überbieten sich die Privaten Kassen derzeit mit unschlagbar guten Angeboten. Der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungen ist immer noch sehr umfangreich.

Wenn man ´mal so richtig krank ist

Natürlich denkt man mal darüber nach, was ist, wenn man ´mal so richtig krank wird. Man hört ja hier und da von schlechter Versorgung und den sogenannten IGEL Leistungen. Das sind die Leistungen, die ein gesetzlich Versicherter bezahlen muss, will er bei einer Untersuchung „etwas mehr“ Diagnose-Sicherheit. Beispiel: Frau Müller muss zur Krebs-Vorsorge zum Frauenarzt. Der macht nur noch einen Abstrich und eine Tast-Untersuchung. Mehr nicht. Will sie ein Ultraschall der Gebärmutter oder der Brust, muss sie tief in die Tasche greifen. Beide Untersuchungen kosten im Schnitt zusammen zwischen 70 und 80 Euro. Ebenso beim Augenarzt, da kostet die zusätzliche Glaukom-Vorsorge (grüner Star) einen Haufen Geld. Wie soll das erst sein, wenn es einen ´mal so richtig erwischt ? Fest steht, dass man als privat Versicherter außerordentlich gut versorgt wird, weit über das normale Kassenpatienten-Maß hinaus.

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